Besucher seit dem 8.12.2002

Mitglied werden

Unsere Kolpingsfamilie lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.

Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie auch Fördermitglied werden.

Füllen Sie einfach den beiliegenden Aufnahmeantrag (Download als pdf-Datei) aus und schicken Sie ihn unterschieben direkt an:

Kolpingsfamilie Burghausen, Klosterstraße 26, 84489 Burghausen

Und so sehen unsere Mitgliedsbeiträge aus:

Beitragsart Beitrag in €
Mitglieder bis einschließlich 11 Jahre 5,00
Mitglieder 12 bis einschließlich 13 Jahre 15,00
Mitglieder 14 bis einschließlich 17 Jahre 20,00
Mitglieder 18 bis einschließlich 22 Jahre 25,00
Mitglieder ab 23 Jahre 35,00
Ehepaar 45,00
Ehepaar mit Kind(ern) bis einschließlich 11 Jahre (A1) 45,00
Ehepaar mit Kind(ern) bis einschließlich 17 Jahre (A2) 55,00
Erwachsene(r) mit Kind(ern) bis einschließlich 11 Jahre (B1) 35,00
Erwachsene(r) mit Kind(ern) bis einschließlich 17 Jahre (B2) 40,00

Ca. 90 % des Beitrages werden an den Zentralverband abgeführt. In diesem Beitragsanteil ist der monatliche Bezug des Kolpingblattes bzw. der Jugendzeitschrift X-Mag (für Mitglieder bis 17 Jahre) enthalten.

Seit 1. Januar 2006 zahlen alle erwachsenen Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr € 6,-  bzw. Ehepaare € 9,-  jährlich in einen Kapitalstock bei der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland ein. Dieses Geld wird mündelsicher angelegt und die sich daraus ergebenden Zinseinkünfte werden zwischen dem Bundesverband und den Diözesan-verbänden 60:40 aufgeteilt.

In der Jahreshauptversammlung am 19. September 2005 hat die KF Burghausen einstimmig beschlossen, die Mitgliedsbeiträge nicht um den Beitrag zur Bildung des Kapitalstockes zu erhöhen, sondern alle Mitglieder am Ende des Jahres um eine Spende in Höhe des geforderten Betrages zu bitten.

Dieser Beschluss wurde in der Jahreshauptversammlung vom 25. September 2006 wie folgt geändert: "Der Stiftungsbeitrag wird per freiwilliger Spende erhoben. Alle Mitglieder werden dazu am Ende des Jahres in einem Schreiben des Vorstandes aufgefordert. Jeweils am 1. April eines Jahres wird der fällige Stiftungsbeitrag bei allen Mitgliedern, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gespendet haben, automatisch per Bankeinzug in Höhe von € 6,- bzw. € 9,- erhoben."

Weitere Infos zur Mitgliedschaft bei der Kolpingsfamilie Burghausen erhalten Sie unter:

Tel.: (08677) 979410

E-Mail: info@kolping-burghausen.de

Lass dich nicht gehn - geh mit uns!
Kolpingsfamilie Burghausen